Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 67 vom 10.11.2000 Seite 1343 bis 1368
Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände (VV Gliederung und Gruppierung) |
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Normkopf Norm Normfuß |
Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände (VV Gliederung und Gruppierung)
6300
Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung
der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände
(VV Gliederung und Gruppierung)
RdErl. d. Innenministeriums v. 29.9.2000
III B 3 - 61.30.24 - 1190/00
Mein RdErl. v. 27.11.1995 (SMBl. NRW. 6300) wird wie folgt geändert:
1.
Die Nummer 3.5.1 erhält folgende Fassung:
"3.5.1
Bei den Einnahmen- bzw. Ausgabengruppen 16, 17, 20, 23, 32, 36, 37, 67, 71, 72, 80, 92, 97 und 98 sind zum Nachweis der Zahlungsströme Untergruppen zu bilden. Die Bereiche werden innerhalb der Gruppierung in der dritten Stelle als Untergruppe angegeben. Zum "öffentlichen Bereich" zählen die Bereiche 0 bis 4. Die Bereiche 5 bis 8 zählen zum "unternehmerischen und übrigen Bereich". Dem Bereich 9 sind die Verrechnungen zwischen den Aufgabenbereichen des eigenen Haushalts zuzuordnen."
2.
Die Nummer 3.5.3 erhält folgende Fassung:
"3.5.3
Innerhalb der Gruppierung sind als dritte Stelle folgende Bereiche anzugeben:
.. 0 Bund
Bund, Lastenausgleichsfonds (LAF), ERP-Sondervermögen;
.. 1 Land
Land Nordrhein-Westfalen, alle übrigen Länder einschließlich Stadtstaaten;
.. 2 Gemeinden und Gemeindeverbände
Gemeinden, Kreise, Landschaftsverbände, Kommunalverband Ruhrgebiet;
.. 3 Zweckverbände
In diesem Bereich werden alle Verbände und sonstigen Organisationen zusammengefasst, die kommunale Aufgaben erfüllen und mindestens eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband zum Mitglied haben - ohne Sparkassenzweckverbände (vgl. Bereich ..6) -.
Dazu gehören:
Schulverbände,
Nachbarschaftsverbände,
wasserwirtschaftliche Verbände,
Planungsverbände,
sonstige Organisationen mit kommunaler Aufgabenerfüllung, wie sie nach Landesrecht festgelegt sind;
.. 4 Sonstiger öffentlicher Bereich
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung,
Träger der Unfallversicherung,
Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten,
Träger der Altershilfe für Landwirte,
Träger der Arbeitslosenversicherung,
Kommunale Versorgungskassen,
Träger der öffentlichen Zusatzversorgung,
Landesverband Lippe;
.. 5 Kommunale Sonderrechnungen
Einrichtungen und Unternehmen der Gemeinden (GV), für die Sonderrechnungen geführt werden, in öffentlicher oder privater Rechtsform (z.B. Eigenbetriebe, eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, GmbH),
Unternehmen des privaten Rechts, wenn Gemeinden, Gemeindeverbände und Zusammenschlüsse von diesen überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar beteiligt sind;
.. 6 Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
Betriebe des Bundes und der Länder, die nach § 26 BHO/LHO geführt werden,
Sondervermögen des Bundes und der Länder mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung,
Unternehmen in der Sonderrechtsform des öffentlichen Rechts,
öffentlich-rechtliche Kreditanstalten,
Sparkassen - auch in Zweckverbandsform -,
Rundfunk- und Fernsehanstalten u.ä.,
Unternehmen des privaten Rechts, wenn Bund, Länder und Zusammenschlüsse von diesen überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital), unmittelbar beteiligt sind;
.. 7 Private Unternehmen
Alle Unternehmen, die nicht öffentliche wirtschaftliche Unternehmen (vgl. Bereiche 5 und 6) sind,
Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH usw.),
Personengesellschaften (OHG, KG usw.),
Rechtsfähige Vereine, Stiftungen,
Arbeitsstätten der freien Berufe,
Landwirtschaftliche Betriebe,
Handwerksbetriebe,
Einkaufs- / Verkaufsvereinigungen;
.. 8 Übrige Bereiche
Natürliche und juristische Personen, die nicht den Bereichen 0 bis 7 zuzuordnen sind, insbesondere Organisationen ohne Erwerbscharakter (einschl. deren Anstalten und Einrichtungen), soweit diese nicht als Unternehmen oder Teil eines Unternehmens zu betrachten sind.
Dazu gehören:
Kirchen, Orden, religiöse und weltanschauliche Vereinigungen,
Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege,
Organisationen in den Bereichen Erziehung, Wissenschaft und Kultur, Sport- und Jugendpflege,
Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen,
Wirtschaftsverbände und öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Berufsvertretungen,
Gewerkschaften,
politische Parteien,
Wasser- und Bodenverbände, soweit sie nicht dem Bereich 3 zugerechnet werden.
Weiter gehören hierher:
Natürliche und juristische Personen des Auslands, soweit sie nicht als Unternehmen anzusehen sind,
Europäische Gemeinden, sonstige internationale Organisationen;
.. 9 Innere Verrechnungen
Hierzu gehören die Erstattung von Verwaltungs- und sonstigen Gemein-kosten zwischen den Aufgabenbereichen (Abschnitten und Unterab-schnitten) sowie die inneren Darlehen aus Sonderrücklagen und von Sondervermögen ohne Sonderrechnung."
3.
In Nummer 4 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl "2005" durch die Zahl "2006" ersetzt.
4.
Die Anlage 1 "Gliederung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Aufgabenbereichen - Gliederungsplan -" wird wie folgt geändert:
4.1
Der Abschnitt "24 Berufskolleg" erhält folgende Fassung:
"24
Berufskollegs"
4.2
Der Abschnitt "29 Sonstiges Schulwesen" erhält folgende Fassung:
"29
Übrige schulische Aufgaben
293
Förderung von Schülern
295
Sonstige schulische Aufgaben"
4.3
Im Abschnitt "31 Wissenschaft und Forschung" werden die Unterabschnitte "310 Wissenschaftliche Museen und Sammlungen", "311 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinfozentren" und "312 Sonstige Wissenschaft und Forschung" gestrichen.
4.4
Der Abschnitt "32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen" erhält folgende Fassung:
"32
Museen, Sammlungen, Ausstellungen
321
Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen, Ausstellungen
322
Zoologische und Botanische Gärten"
4.5
Der Abschnitt "33 Theater und Musikpflege" erhält folgende Fassung:
"33
Theater und Musikpflege
331
Theater
332
Musikpflege (ohne Musikschulen)
333
Musikschulen"
4.6
Der Abschnitt "34 Sonstige Kulturpflege" erhält folgende Fassung:
"34
Heimat- und sonstige Kulturpflege"
4.7
Der Abschnitt "36 Naturschutz und Landschaftspflege, Heimatpflege" erhält folgende Fassung:
"36
Naturschutz, Denkmalschutz und –pflege
360
Naturschutz und Landschaftspflege
365
Denkmalschutz und –pflege"
4.8
Der Abschnitt "37 Kirchen" erhält folgende Fassung:
"37
Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften"
5.
Die Anlage 2 "Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände" wird wie folgt geändert:
5.1
Der Unterabschnitt "(205) Verwaltung der Ausbildungsförderung" wird gestrichen.
5.2
Der Unterabschnitt "(206) Schulpsychologischer Dienst" wird gestrichen.
5.3
Der Abschnitt "22 Realschulen" erhält folgende Fassung:
"22
Realschulen
(220)
Realschulen
(1. Bildungsweg)
(221)
Abendrealschulen
als Weiterbildungskolleg"
5.4
Der Abschnitt "23 Gymnasien" erhält folgende Fassung:
"23
Gymnasien
(230)
Gymnasien
(1. Bildungsweg)
(231)
Abendgymnasien
als Weiterbildungskolleg
(232)
Kollegs
(Institute zur Erlangung der Hochschulreife als Weiterbildungskolleg)"
5.5
Der Abschnitt "24 Berufskolleg" erhält folgende Fassung:
"24
Berufskollegs
(241)
Berufsschulen
(246)
Berufsfachschulen
(247)
Fachschulen
(248)
Fachoberschulen"
5.6
Der Abschnitt "29 Sonstiges Schulwesen" erhält folgende Fassung:
"29
Übrige schulische Aufgaben
293
Förderung von Schülern
Betreuung und Beratung der Anspruchsberechtigten bei Ausbildungsförderung
Antrags- und Bewilligungsverfahren
295
Sonstige schulische Aufgaben
Medienzentren
Schullandheime, auch Landschulen
Schulwandern und Schulfahrten |
Maßnahmen der einzelnen Schulen sind in den Abschnitten 21 bis 28 nachzuweisen. |
Sonstige schulische Einrichtungen |
Die Einrichtungen können auch bei der betreffenden Schulform veranschlagt werden. Musikschulen aller Art sowie ähnliche Einrichtungen sind bei Unterabschnitt 333 nachzuweisen. |
Schülerunfall- und Schülerhaftpflicht-Versicherung
Schülerlehrgarten, -verkehrsgarten
Schülerlotsen
5.7
Der Abschnitt "30 Verwaltung kultureller Angelegenheiten" erhält folgende Fassung:
"30
Verwaltung kultureller Angelegenheiten
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege"
5.8
Der Abschnitt "31 Wissenschaft und Forschung" erhält folgende Fassung:
"31
Wissenschaft und Forschung
Wissenschaftliche Museen und Sammlungen
Förderung staatlicher oder sonstiger wissenschaftlicher Museen und Sammlungen
Eigene wissenschaftliche Bibliotheken
Förderung staatlicher oder sonstiger wissenschaftlicher Bibliotheken
Förderung staatlicher Hochschulen, Hochschulkliniken, wissenschaftlicher Institute und Einrichtungen |
Kostenbeteiligung an Hochschulkliniken bei Abschnitt 51 |
Förderung sonstiger wissenschaftlicher Zwecke"
5.9
Der Abschnitt "32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen" erhält folgende Fassung:
"32
Museen, Sammlungen, Ausstellungen
321
Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen, Ausstellungen
Museen
Sammlungen
Ausstellungen
Kunstgalerien
Förderung der bildenden Kunst
Stadtarchiv
323
Zoologische und Botanische Gärten
Zoologische Gärten
Tierparks
Aquarien
Botanische Gärten
Förderung von Einrichtungen Dritter"
5.10
Der Abschnitt "33 Theater und Musikpflege" erhält folgende Fassung:
"33
Theater und Musikpflege
331
Sprech- und Musiktheater
Theater
Opernhäuser
Freilichtbühnen, Jugendbühnen, Festspiele
Förderung von Einrichtungen Dritter
Beteiligung an Theaterunternehmen
332
Musikpflege (ohne Musikschulen)
Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters)
Chöre
Musikhallen
Förderung von Musikfestivals, Musikpreisen,
Rockkonzerten
Förderung von Einrichtungen Dritter
Beteiligung an Musikunternehmen
333
Musikschulen
Jugendmusikschulen
Förderung von Einrichtungen Dritter"
5.11
Der Abschnitt "34 Sonstige Kulturpflege" erhält folgende Fassung:
"34
Heimat- und sonstige Kulturpflege
(341)
Heimatpflege
Förderung von Heimatvereinen
Gemeinschaftsveranstaltungen
Stadtjubiläen
Sonstige Heimatpflege
(343)
Sonstige Kulturpflege
Kommunale Kinos
Kulturzentren
Einrichtungen des Filmwesens
Förderung des Schrifttums, des Films, von Kunstvereinigungen
Förderung von Berufsverbänden bildender Künstler und sonstige Künstlerförderung"
5.12
Der Abschnitt "36 Naturschutz und Landschaftspflege, Heimatpflege" erhält folgende Fassung:
"36
Naturschutz, Denkmalschutz und –pflege
360
Naturschutz und Landschaftspflege
365
Denkmalschutz und –pflege
Historische Bauten (Burgen, Schlösser u.a.)
Denkmale
Ausgrabungsstätten
Mahnmale, Gedenkstätten"
5.13
Der Abschnitt "37 Kirchen" erhält folgende Fassung:
"37
Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften
Förderung von Kirchengemeinden
Erfüllung von Verpflichtungen an Religionsgemeinschaften"
5.14
Im Abschnitt "62 Wohnungsbauförderung und Wohnungshilfe" wird im Aufgabenbereich "Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe" das Wort "Fehlbelegungsabgabe" durch die Wörter "Ausgleichszahlung nach AFWoG" ersetzt.
5.15
Nach der Bezeichnung des Einzelplans 8 wird folgender Absatz eingefügt:
"Wirtschaftliche Betätigungen, die nach ihren öffentlichen Zwecken nicht anderen Auf-gabenbereichen, z.B. Abwasser, Abfall, Kulturpflege, Soziale Sicherung u.ä., zuzuordnen sind."
6.
Die Anlage 3 "Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den kommunalen Haushalten nach Arten - Gruppierungsplan -" wird wie folgt geändert:
6.1
Die Untergruppe "159 Mehrwertsteuer" erhält folgende Fassung:
"159
Umsatzsteuer"
6.2
Die Gruppe "16 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts" erhält folgende Fassung:
"16
Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts
160
Erstattungen vom Bund
161
Erstattungen vom Land
162
Erstattungen von Gemeinden (GV)
163
Erstattungen von Zweckverbänden
164
Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich
165
Erstattungen von kommunalen Sonderrechnungen
166
Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
167
Erstattungen von privaten Unternehmen
168
Erstattungen von übrigen Bereichen
169
Innere Verrechnungen"
6.3
Die Gruppe "17 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke" erhält folgende Fassung:
"17
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
170
Zuweisungen vom Bund
171
Zuweisungen vom Land
172
Zuweisungen von Gemeinden (GV)
173
Zuweisungen von Zweckverbänden
174
Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich
175
Zuschüsse von kommunalen Sonderrechnungen
176
Zuschüsse von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
177
Zuschüsse von privaten Unternehmen
178
Zuschüsse von übrigen Bereichen"
6.4
Die Gruppe "20 Zinseinnahmen" erhält folgende Fassung:
"20
Zinseinnahmen
200
Zinseinnahmen vom Bund
201
Zinseinnahmen vom Land
202
Zinseinnahmen von Gemeinden (GV)
203
Zinseinnahmen von Zweckverbänden
204
Zinseinnahmen vom sonstigen öffentlichen Bereich
205
Zinseinnahmen von kommunalen Sonderrechnungen
206
Zinseinnahmen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
207
Zinseinnahmen von privaten Unternehmen
208
Zinseinnahmen von übrigen Bereichen
209
Zinseinnahmen aus inneren Darlehen"
6.5
Die Gruppe "23 Schuldendiensthilfen" erhält folgende Fassung:
"23 Schuldendiensthilfen
230
Schuldendiensthilfen vom Bund
231
Schuldendiensthilfen vom Land
232
Schuldendiensthilfen von Gemeinden (GV)
233
Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
234
Schuldendiensthilfen vom sonstigen öffentlichen Bereich
235
Schuldendiensthilfen von kommunalen Sonderrechnungen
236
Schuldendiensthilfen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
237
Schuldendiensthilfen von privaten Unternehmen
238
Schuldendiensthilfen von übrigen Bereichen"
6.6
Die Gruppe "32 Rückflüsse von Darlehen" erhält folgende Fassung:
"32
Rückflüsse von Darlehen
320
Rückflüsse von Darlehen vom Bund
321
Rückflüsse von Darlehen vom Land
322
Rückflüsse von Darlehen von Gemeinden (GV)
323
Rückflüsse von Darlehen von Zweckverbänden
324
Rückflüsse von Darlehen vom sonstigen öffentlichen Bereich
325
Rückflüsse von Darlehen von kommunalen Sonderrechnungen
326
Rückflüsse von Darlehen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
327
Rückflüsse von Darlehen von privaten Unternehmen
328
Rückflüsse von Darlehen von übrigen Bereichen"
6.7
Die Gruppe "36 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen" erhält folgende Fassung:
"36
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
360
Zuweisungen vom Bund
361
Zuweisungen vom Land
362
Zuweisungen von Gemeinden (GV)
363
Zuweisungen von Zweckverbänden
364
Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich
365
Zuschüsse von kommunalen Sonderrechnungen
366
Zuschüsse von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
367
Zuschüsse von privaten Unternehmen
368
Zuschüsse von übrigen Bereichen"
6.8
Die Gruppe "37 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen" erhält folgende Fassung:
"37
Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen
370
Einnahmen aus Krediten vom Bund
371
Einnahmen aus Krediten vom Land
372
Einnahmen aus Krediten von Gemeinden (GV)
373
Einnahmen aus Krediten von Zweckverbänden
374
Einnahmen aus Krediten vom sonstigen öffentlichen Bereich
375
Einnahmen aus Krediten von kommunalen Sonderrechnungen
376
Einnahmen aus Krediten von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
377
Einnahmen aus Krediten von privaten Unternehmen
378
Einnahmen aus Krediten von übrigen Bereichen
379
Einnahmen aus inneren Darlehen"
6.9
Die Gruppe "67 Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts" erhält folgende Fassung:
"67
Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts
670
Erstattungen an Bund
671
Erstattungen an Land
672
Erstattungen an Gemeinden (GV)
673
Erstattungen an Zweckverbände
674
Erstattungen an sonstigen öffentlichen Bereich
675
Erstattungen an kommunale Sonderrechnungen
676
Erstattungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen
677
Erstattungen an private Unternehmen
678
Erstattungen an übrige Bereiche
679
Innere Verrechnungen"
6.10
Die Gruppe "71 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke" erhält folgende Fassung:
"71
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
710
Zuweisungen an Bund
711
Zuweisungen an Land
712
Zuweisungen an Gemeinden (GV)
713
Zuweisungen an Zweckverbände
714
Zuweisungen an sonstigen öffentlichen Bereich
715
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen
716
Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen
717
Zuschüsse an private Unternehmen
718
Zuschüsse an übrige Bereiche"
6.11
Die Gruppe "72 Schuldendiensthilfen" erhält folgende Fassung:
"72
Schuldendiensthilfen
720
Schuldendiensthilfen an Bund
721
Schuldendiensthilfen an Land
722
Schuldendiensthilfen an Gemeinden (GV)
723
Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
724
Schuldendiensthilfen an sonstigen öffentlichen Bereich
725
Schuldendiensthilfen an kommunale Sonderrechnungen
726
Schuldendiensthilfen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen
727
Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
728
Schuldendiensthilfen an übrige Bereiche"
6.12
Die Gruppe "80 Zinsausgaben" erhält folgende Fassung:
"80
Zinsausgaben
800
Zinsausgaben an Bund
801
Zinsausgaben an Land
802
Zinsausgaben an Gemeinden (GV)
803
Zinsausgaben an Zweckverbände
804
Zinsausgaben an sonstigen öffentlichen Bereich
805
Zinsausgaben an kommunale Sonderrechnungen
806
Zinsausgaben an sonstige öffentliche Sonderrechnungen
807
Zinsausgaben an private Unternehmen
808
Zinsausgaben an übrige Bereiche
809
Zinsausgaben für innere Darlehen"
6.13
Die Gruppe "92 Gewährung von Darlehen" erhält folgende Fassung:
"92
Gewährung von Darlehen
920
Darlehen an Bund
921
Darlehen an Land
922
Darlehen an Gemeinden (GV)
923
Darlehen an Zweckverbände
924
Darlehen an sonstigen öffentlichen Bereich
925
Darlehen an kommunale Sonderrechnungen
926
Darlehen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen
927
Darlehen an private Unternehmen
928
Darlehen an übrige Bereiche"
6.14
Die Gruppe "97 Tilgung von Krediten, Rückzahlung von Darlehen" erhält folgende Fassung:
"97
Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen
970
Tilgung von Krediten an Bund
971
Tilgung von Krediten an Land
972
Tilgung von Krediten an Gemeinden (GV)
973
Tilgung von Krediten an Zweckverbände
974
Tilgung von Krediten an sonstigen öffentlichen Bereich
975
Tilgung von Krediten an kommunale Sonderrechnungen
976
Tilgung von Krediten an sonstige öffentliche Sonderrechnungen
977
Tilgung von Krediten an private Unternehmen
978
Tilgung von Krediten an übrige Bereiche
979
Rückzahlung von inneren Darlehen"
6.15 Die Gruppe "98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen" erhält folgende Fassung:
"98
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
980
Zuweisungen an Bund
981
Zuweisungen an Land
982
Zuweisungen an Gemeinden (GV)
983
Zuweisungen an Zweckverbände
984
Zuweisungen an sonstigen öffentlichen Bereich
985
Zuschüsse an kommunale Sonderrechnungen
986
Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen
987
Zuschüsse an private Unternehmen
988
Zuschüsse an übrige Bereiche"
7.
Die Anlage 4 "Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan der Haushalte der Gemein-den und Gemeindeverbände" wird wie folgt geändert:
7.1
Die Untergruppe "159 Mehrwertsteuer" erhält folgende Fassung:
"159
Umsatzsteuer"
7.2
Die Untergruppe "(263) Fehlbelegungsabgabe" erhält folgende Fassung:
"(263) |
Verwaltungskostenerstattung für die Erhebung der Ausgleichszahlung bei Unter-Gruppe 161" |
7.3
Die Untergruppe "53 Mieten und Pachten" erhält folgende Fassung:
"53
Mieten und Pachten
Miet- und Pachtausgaben für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke,
Mieten für angemietete Dienst- und Werkdienstwohnungen, Dienstzimmerentschädigungen,
Erbbauzinsen, Erbpachtzinsen,
Mietausgaben für Maschinen, Fahrzeuge, Geräte,
Einrichtungsgegenstände,
Mietausgaben für EDV-Anlagen (Hard- und Software) |
|
Laufende Leistungen auf Grund von Leasingverträgen |
Die Ausgaben für den Erwerb (Eigentumsübergang) des Leasingobjektes sind bei den Untergruppen 932 oder 935 nachzuweisen." |
7.4
In der Untergruppe "(658) Sonstige Geschäftsausgaben" wird an das Wort "Depotgebühren" ein Komma und die Wörter "Lizenzgebühren für Software" angefügt.
7.5
Die Untergruppe "935 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens" erhält folgende Fassung:
"935
Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, transportable Verkehrs-Sicherungseinrichtungen Hard- und Software |
|
Ausgaben für den Erwerb (Eigentumsübergang)Laufende Leistungen auf von mobilen Leasingobjekten |
|
Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Sachen sind im Vermögenshaushalt nachzuweisen, wenn sie für den einzelnen Gegenstand (Wirtschaftsgut) mehr als 410 Euro betragen und der Gegenstand selbstständig bewertungs- und nutzungsfähig ist (vgl. auch § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Übersteigen die Ausgaben für den einzelnen Gegenstand den o.a. Betrag nicht, sind sie dann dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn technisch oder wirtschaftlich miteinander verbundene Wirtschaftsgüter beschafft werden, die von ihrer Bestimmung her nur in dieser Verbindung genutzt werden oder der einzelne Gegenstand zur Erstausstattung oder zur Aufstockung des Bestandes beschafft wird und der Gesamtbetrag der Ausgaben für diese Wirtschaftsgüter mehr als 410 Euro beträgt.
Für die Zuordnung der Ausgaben sind diese ohne Mehrwertsteuer, ohne Nachlässe und ohne Nebenausgaben (Fracht- und andere Beförderungsausgaben, Ausgaben für die Aufstellung und den Anschluss der Gegegenstände) zu bestimmen. Die mit der Beschaffung und Aufstellung eines Geräts, einer Maschine u.ä. zusammenhängenden Nebenausgaben sind zusammen mit den Ausgaben der Hauptsache zu veranschlagen und nachzuweisen. Bei der Mehrwertsteuer ist ebenso zu verfahren. Davon ausgenommen sind die steuerpflichtigen Betriebe."
7.6
In der Gruppe "94, 95, 96 Baumaßnahmen" werden im 2. Hinweis die Wörter "bei der Hauptgruppe 4 und" gestrichen.
8.
Die durch diesen Erlass geänderten Bestimmungen sind - soweit nicht vorab eine Regelung durch Einzelerlass getroffen wurde - erstmals für das Haushaltsjahr 2002 anzuwenden.
MBl. NRW. 2000 S. 1345