Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 70 vom 21.11.2000 Seite 1409 bis 1430
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren
II.
Innenministerium
Richtwerte für die Berücksichtigung
des Verwaltungsaufwandes bei der
Festlegung der nach dem Gebührengesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen
zu erhebenden Verwaltungsgebühren
RdErl. d. Innenministeriums v. 13.10.2000
- V B 5/20 (1.1)
Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst |
128,00 DM |
gehobenen Dienst |
99,00 DM |
mittleren Dienst |
78,00 DM |
einfachen Dienst |
58,00 DM |
Eine vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellte detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt
MBl. NRW. 2000 S. 1413