Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 73 vom 29.11.2000 Seite 1527 bis 1556
Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau, Heilpädagogische Heim Bonn, Heilpädagogische Heim Düren, Heilpädagogische Heim Langenfeld, Heilpädagogische Heim Viersen |
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Normkopf Norm Normfuß |
Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau, Heilpädagogische Heim Bonn, Heilpädagogische Heim Düren, Heilpädagogische Heim Langenfeld, Heilpädagogische Heim Viersen
Landschaftsverband Rheinland
Veröffentlichung
der Vertretungsbefugnisse
für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau,
Heilpädagogische Heim Bonn, Heilpädagogische Heim Düren,
Heilpädagogische Heim Langenfeld, Heilpädagogische Heim Viersen
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 24.10.2000
Gemäß § 3 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung vom 01. Juni 1988 (GV. NRW. S. 324) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime vom 21. Dezember 1995 (GV. NRW 1996, S. 60) wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime veröffentlicht.
1
Rhein. Heilpädagog. Heim Bedburg-Hau
1.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Ltd. Landesverwaltungsdirektor Wilhelm Goebels
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Verwaltungswirt Andreas Peerenboom
1.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Gabriele Kepser
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Verwaltungsangestellter Karl-Heinz Pillen
2
Rhein. Heilpädagogisches Heim Bonn
2.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Psychologe Gerald Schueler
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Verwaltungswirt Wilfried Wieland
2.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Psychologe Reinhold Braun
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Volkswirt Bernd Jung
3
Rhein. Heilpädagogisches Heim Düren
3.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Psychologe Heinz Tietjen
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Dipl.-Verwaltungswirt, Betriebswirt (VWA) Jörg Schürmanns
Weiterer fachlicher Werkleiter und fachlicher Leiter der Betriebsstelle Euskirchen:
Dipl.-Sozialarbeiter Wilderich Freiherr von Weichs
3.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Sozialarbeiter Wilderich Freiherr von Weichs
Vertretung des weiteren fachl. Werkleiters und fachl. Leiters der Betriebsstelle Euskirchen:
Dipl.-Psychologe Heinz Tietjen
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes
Betriebswirt Hans-Theo Balsam
4
Rhein. Heilpädagogisches Heim Langenfeld
4.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erster Werkleiter und fachlicher Leiter des Heimes:
Dipl.-Pädagoge Woldemar Hesse
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Landesverwaltungsrat Karl-Heinz Meyer
4.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Gertrud Meuser
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Landesverwaltungsrat Henning Rose
5
Rhein. Heilpädagogisches Heim Viersen
5.1
Mitglieder der Werkleitung sind:
Erste Werkleiterin und fachliche Leiterin des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Ida Nottelmann
Kaufmännischer Werkleiter und Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Betriebswirt Josef M. Funken
5.2
Stellvertreter der Werkleitungsmitglieder sind:
Vertretung des Ersten Werkleiters und fachlichen Leiters des Heimes:
Dipl.-Pädagogin Adelheid Niehaus
Vertretung des kaufmännischen Werkleiters und Leiters des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes:
Verwaltungsangestellter Hans-Walter Dörnbrack
6
Abgabe formbedürftiger Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinen allgemeinen Vertreter und den sachlich zuständigen Landesrat.
Aufgrund der Betriebssatzung gehören insbesondere dazu:
- An- und Verkauf von Grundstücken sowie Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume außerhalb des Sondervermögens,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/-Pacht von mehr als 6.000 DM,
- Aufträge nach VOL bei einem Gesamtwert von mehr als 200.000 DM,
- Aufträge nach VOB mit einem Vergabewert von mehr als 200.000 DM bei kurzfristigen Investitionen sowie mittel- und langfristigen Investitionen, soweit die Gesamtkosten der Maßnahme 1 Mio. DM überschreiten,
- Versicherungsverträge, einschließlich Schadensregulierung.
Das Formerfordernis nach § 21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung wird auch insoweit gewahrt, als eine vom Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder seinem allgemeinen Vertreter und dem sachlich zuständigen Landesrat unterzeichnete Vollmacht vorliegt (§ 21 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung).
7
Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen bedürfen nicht der Formerfordernis des § 21 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung,
soweit sie im Rahmen der laufenden Betriebsführung abgegeben werden.
7.1
Zuständigkeit der Werkleitung
In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen zum Betrieb der Rheinischen Heilpädagogischen Heime gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Werkleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband durch die Erste Werkleiterin bzw. den Ersten Werkleiter und die Kaufmännische Werkleiterin bzw. den Kaufmännischen Werkleiter gemeinschaftlich vertreten.
Die Betriebsstelle Euskirchen des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren kann, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die nur diese Betriebsstelle betreffen, durch die weitere fachliche Werkleiterin bzw. den weiteren fachlichen Werkleiter und die Kaufmännische Werkleiterin bzw. den Kaufmännischen Werkleiter gemeinschaftlich vertreten werden.
Die Mitglieder der Werkleitung können durch ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vertreten werden.
Die Werkleitung entscheidet u.a. über:
- Erteilung von Aufträgen nach VOB bei einem Vergabewert im Einzelfall bis zu 200.000,00 DM bei kurzfristigen Investitionen,
- Erteilung von Aufträgen nach VOL bei einem Vergabewert bis zu
200.000,00 DM,
- Miet- und Pachtverträge über Grundstücke und Räume des Sondervermögens und mit einer Monatsmiete/Pacht von bis zu 6.000,00 DM.
7.2
Zuständigkeit des Kaufmännischen Werkleiters - gleichzeitig Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes -
Ist der Kaufmännische Werkleiter - gleichzeitig Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungsdienstes - allein zuständig (§ 5 Absatz 3, 1. Satz der Betriebssatzung in Verbindung mit § 8 der Dienstanweisung für die Werkleitungen), kann er die Unterzeichnungsbefugnis übertragen. Für die Abgabe entsprechender formfreier Verpflichtungserklärungen ist folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Unterzeichnungsbefugnis übertragen worden:
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bedburg-Hau:
- ohne Einschränkung |
Kaufmännischer Werkleiter Andreas Peerenboom |
- bis zu 50.000,- DM |
Sachgebietsleiter Karl-Heinz Pillen |
bei Abwesenheit von Herrn Peerenboom ohne Einschränkung |
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- bis 3.000,- DM im Pflegekostenbereich |
Horst Duenbostell |
- bis 3.000,- DM im Beschaffungsbereich |
Edgar Huth und Frank Ludwig |
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Bonn:
- ohne Einschränkung |
Kaufmännischer Werkleiter Wilfried Wieland |
- bis zu 50.000,00 DM |
Sachgebietsleiter Bernd Jung, |
bei Abwesenheit von Herrn Wieland ohne Einschränkung. |
|
- bis zu 50.000,00 DM |
Sachgebietsleiterin Iris Mamadi |
- bis 3.000,00 DM |
Karin Oster |
- bis 3.000,00 DM |
Martina Juchem |
- bis 1.000,00 DM |
Renata Rekowski und Gerlinde Hauptmann |
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Düren:
- ohne Einschränkung |
Kaufmännischer Werkleiter Jörg Schürmanns |
- bis zu 50.000 DM |
Sachgebietsleiter Hans-Theo Balsam, |
bei Abwesenheit von Herrn Schürmanns ohne Einschränkung |
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- bis 2.000,00 DM |
Sachgebietsleiterin Roswitha Kant |
- bis 1.000,00 DM |
Frau Rosemarie Eßer, |
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Langenfeld:
- ohne Einschränkung |
Kaufmännischer Werkleiter Karl-Heinz Meyer |
- bis zu 50.000 DM |
Sachgebietsleiter Henning Rose, |
bei Abwesenheit von Herrn Meyer ohne Einschränkung |
|
- bis zu 5.000,00 DM |
Barbara Kaus |
Für das Rheinische Heilpädagogische Heim Viersen:
- ohne Einschränkung |
Kaufmännischer Werkleiter Josef M. Funken |
- bis zu 50.000 DM |
Sachgebietsleiter Hans-Walter Dörnbrack, |
bei Abwesenheit von Herrn Funken ohne Einschränkung. |
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- bis 3.000,00 DM im Beschaffungs- und Instandhaltungsbereich |
Frau Helga Vehres und |
- bis 1.000,00 DM im Pflegekostenbereich |
Frau Helga Hoffmann und |
Köln, den 24.10.2000
Der Direktor des
Landschaftsverbandes Rheinland
E s s e r
MBl. NRW. 2000 S. 1554