Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2000 Nr. 76 vom 18.12.2000 Seite 1589 bis 1606
Geschäftsordnung für die Zusatzversorgung |
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Geschäftsordnung für die Zusatzversorgung
21210
Aufhebung der
Geschäftsordnung für die Zusatzversorgung
der Apothekerkammer Nordrhein
für angestellte Apothekerinnen und Apotheker
in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung)
Vom 14. Juni 2000
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 14. Juni 2000 aufgrund des § 6 Abs. 1 Nr. 10 des Heilberufsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. 2000 S. 403) die Aufhebung der Geschäftsordnung für die Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) beschlossen:
"Die Geschäftsordnung für die Zusatzversorgung vom 11. Dezember 1996 (MBl. NRW. 1997 S. 355) wird zum 1. Januar 2001 aufgehoben."
Genehmigt.
Düsseldorf, den 13. Oktober 2000
Finanzministerium
des Landes Nordrhein Westfalen
Im Auftrag
(Dr. S i e g e l)
Die vorstehende Aufhebung der Geschäftsordnung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) vom 14. Juni 2000 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 6. November 2000
Karl-Rudolf Mattenklotz
Präsident
MBl. NRW. 2000 S. 1593