Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 50 vom 25.9.2002 Seite 969 bis 1000
Richtlinien über die Schadenshaftung der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen im Verhältnis zu ihrem Dienstherrn |
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Richtlinien über die Schadenshaftung der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen im Verhältnis zu ihrem Dienstherrn
Richtlinien
über die Schadenshaftung der
Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen
im Verhältnis zu ihrem Dienstherrn
RdErl. d.
Finanzministeriums v. 31.7.2002 -
B 2713 -1.3.6 - IV A 3
I
In
Nummer 2.2222 Satz 3 meines RdErl. v. 20.8.1985 (SMBl. NRW. 203206) wird der
Betrag „10.000,- DM“ durch den Betrag „5.000,- Euro“ ersetzt.
II
Abschnitt
I tritt am 1.1.2003 in Kraft; bis zum 31.12.2002 ist die Haftung auf 5.112,92
Euro beschränkt.