Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 50 vom 25.9.2002 Seite 969 bis 1000

Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung - Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung -
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung - Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung -

20530

Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung -
Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung -

RdErl. d. Innenministeriums vom 29.07.2002
 – 41.3 – 6230

Mein RdErl. vom 13.12.2001 (MBl. NW. 2002 S. 390) wird wie folgt geändert:

1

Die Anlage 1 und 2 werden durch die nachfolgenden neuen Fassungen ersetzt:

„Anlage 1

Standards
für die Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
der Verkehrssicherheitsberaterinnen
und Verkehrssicherheitsberater
der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

1.1
Zielgruppen Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarstufe I

Themenschwerpunkte:

Vermittlung von Grundinformationen und Übungen als „Erst-Teilnehmer“ des Straßenverkehrs in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Kindergärten im Elementarbereich sowie aufbauende, systematische Weiterführung in Schulen mit entsprechenden Lerninhalten und Übungen als Fußgänger, als Radfahrer sowie als Benutzer des ÖPNV und Heranführung an den motorisierten Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Schulen

1.1.1
Zielgruppe Elementarbereich (3-Jahres-Zyklus)

Grundinformationen für Kinder als "Erst-Teilnehmer" am Straßenverkehr (einschl. "Kindergartenweg-Training")

2 BE* je Gruppe

Aufklärung von Erziehungsberechtigten über alters-spezifische Gefahren für Kinder im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW und als Fußgänger

4 BE je 3 Gruppen

Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bei der Verkehrserziehung

2 BE je Einrichtung

1.1.2
Zielgruppe Primarbereich (4-Jahres-Zyklus)

Informationen für Schulanfänger und Schulzweigwechsler als Fußgänger/Radfahrer und als Benutzer des ÖPNV mit Hinweis auf besondere Gefahren im Straßenverkehr in der Freizeit und auf dem Schulweg (einschließlich „Schulweg -Training")

2 BE je Klasse

Praktische Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum (zusammen mit Bezirksbeamten/innen)

2 BE je Klasse

Zusammenarbeit mit Lehrerinnen/Lehrern bei der Ver-kehrserziehung sowie Aufklärung von Erziehungsberech-tigten über altersspezifische Gefahren von Kindern im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW, als Fußgänger und als Radfahrer

4 BE je 3 Klassen

1.1.3
Zielgruppe Sekundarstufe I (6-Jahres-Zyklus)

Informationen für Schüler über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr, insbesondere als Zweiradfahrer; Auswirkungen von Alkohol und Drogen sowie Aggressionen und Imponiergehabe

4 BE je Klasse

Unterstützung von und Zusammenarbeit mit Lehrerinnen/ Lehrern bei der Verkehrserziehung sowie Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Verkehrs-unfallgefahren

4 BE je Einrichtung

1.2
Zielgruppe Sekundarstufe II (3-Jahres-Zyklus)

Themenschwerpunkte:

Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr; verhaltensorientierte Fahranfängerinformationen in Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Behörden, Vereinen usw.

Verkehrsaufklärung über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr; insbesondere Auswirkungen von Alkohol und Drogen, erhöhte Risiken durch Aggressionen und Imponiergehabe

4 BE je Klasse bzw. Jahrgangsstufe

Zusammenhänge zwischen Einstellungen, Verantwortungs-bewusstsein und Fahrverhalten

1.3
Zielgruppe „Junge Erwachsene“ -18 bis 24 Jahre-

Themenschwerpunkte:

Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr; verhaltensorientierte Fahranfängerinformationen in Zusammenarbeit mit Betrieben, Behörden, Vereinen usw.

Verkehrsaufklärung über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr; insbesondere Auswirkungen von Alkohol und Drogen, erhöhte Risiken durch Aggressionen und Imponiergehabe

Zeitansatz

siehe Nr. 1.5

Zusammenhänge zwischen Einstellungen, Verantwortungs-bewusstsein und Fahrverhalten

1.4
Zielgruppe Senioren

Themenschwerpunkte:

Information über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen usw.

Verkehrsaufklärung über altersspezifische Unfallrisiken; vorbeugende Verhaltensempfehlungen,  insbesondere als Radfahrer und als PKW-Fahrer

Zeitansatz

siehe Nr. 1.5

1.5
Zeitansatz für die Beratung der Zielgruppen „Junge Erwachsene“ und Senioren

Für die Zielgruppen "Junge Erwachsene" und Senioren sind insgesamt 154 Beratungseinheiten (BE) à 45 Minuten vorgesehen. Bei einem zusätzlich gleichen Anteil für sogenannte administrative Aufwendungen (z.B. An-/Abfahrt, Vor-/Nachbereitung) macht dies insgesamt 15 % der zugrunde gelegten durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1.540 Stunden pro Verkehrssicherheitsberaterin/-berater aus.

Die Polizeibehörden entscheiden selbst über die anteiligen Aufwendungen innerhalb dieser Zielgruppen. Bei den Senioren ist die Hälfte des vorgesehenen Beratungsansatzes durch den Bezirksdienst zu leisten (siehe Anlage 2, Nr. 1.4).

Anlage 2

Standards für die Mitwirkung
der Bezirksbeamtinnen und Bezirksbeamten
bei der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

1.1
Zielgruppen Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarstufe I

Themenschwerpunkte:

Durchführung praktischer Übungen mit „Erst-Teilnehmern“ am Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Kindergärten im Elementarbereich sowie aufbauende, systematische Weiterführung in Schulen mit entsprechenden Übungen als Fußgänger, als Radfahrer sowie als Benutzer des ÖPNV und Heranführung an den motorisierten Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Schulen

1.1.1
Zielgruppe Elementarbereich (3-Jahres-Zyklus)

Durchführung praktischer Übungen mit "Erst-Teilnehmern" am Straßenverkehr, einschließlich "Kindergartenweg-Training"

2 BE* je Gruppe

Mitwirkung bei der Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Gefahren für Kinder im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW und als Fußgänger

2 BE je 3 Gruppen

1.1.2
Zielgruppe Primarbereich (4-Jahres-Zyklus)

Durchführung praktischer Übungen mit Schulanfängern und Schulzweigwechslern als Fußgänger /Radfahrer und als Benutzer des ÖPNV  mit Hinweis auf besondere Gefahren im Straßenverkehr in der Freizeit und auf dem Schulweg (einschließlich  "Schulweg -Training")

2 BE je Klasse

Praktische Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum (zusammen mit Verkehrssicherheitsberaterinnen/-beratern)

4 BE je Klasse

Mitwirkung bei der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen/ Lehrern bei der Verkehrserziehung sowie Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Gefahren der Kinder im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW, als Fußgänger und als Radfahrer

2 BE je 3 Klassen

1.1.3
Zielgruppe Sekundarstufe I (6-Jahres-Zyklus)

Mitwirkung bei der Verkehrsaufklärung mit Hinweis auf altersspezifische Unfallgefahren im Wohn- und Schulumfeld, insbesondere als Zweiradfahrer

2 BE je Klasse

Unterstützung von Lehrerinnen/Lehrern und Erziehungs-berechtigten bei der praktischen Verkehrserziehung im Wohn- und Schulumfeld

2 BE je Einrichtung

1.4
Zielgruppe Senioren

Themenschwerpunkte:

Information über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Behörden, Vereinen usw.

Verkehrsaufklärung über altersspezifische Unfallrisiken im unmittelbaren Wohnumfeld, insbesondere als Fußgänger, Radfahrer und Benutzer des ÖPNV  

Durch den Bezirksdienst ist die Hälfte des für diese Zielgruppe insgesamt vorgesehenen Beratungskontingents zu übernehmen.

(siehe Anlage 1, Nr. 1.5)

- MBl. NRW. 2002 S. 970



* Beratungseinheit à 45 Minuten

* Beratungseinheit à 45 Minuten