Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 50 vom 25.9.2002 Seite 969 bis 1000
Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung - Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung - |
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Normkopf Norm Normfuß |
Polizeiliche Verkehrssicherheitsberatung - Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung -
20530
Polizeiliche
Verkehrssicherheitsberatung -
Standards zur Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung -
RdErl. d. Innenministeriums vom
29.07.2002
– 41.3 – 6230
1
Die
Anlage 1 und 2 werden durch die nachfolgenden neuen Fassungen ersetzt:
„Anlage 1
Standards
für die Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
der Verkehrssicherheitsberaterinnen
und Verkehrssicherheitsberater
der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
Zielgruppen Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarstufe I
Themenschwerpunkte:
Vermittlung von Grundinformationen und Übungen als „Erst-Teilnehmer“ des Straßenverkehrs in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Kindergärten im Elementarbereich sowie aufbauende, systematische Weiterführung in Schulen mit entsprechenden Lerninhalten und Übungen als Fußgänger, als Radfahrer sowie als Benutzer des ÖPNV und Heranführung an den motorisierten Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Schulen
1.1.1
Zielgruppe Elementarbereich (3-Jahres-Zyklus)
|
|
Grundinformationen
für Kinder als "Erst-Teilnehmer" am Straßenverkehr (einschl.
"Kindergartenweg-Training") |
2
BE* je Gruppe |
Aufklärung
von Erziehungsberechtigten über alters-spezifische Gefahren für Kinder im
Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW und als Fußgänger |
4 BE je 3 Gruppen |
Unterstützung
von und Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bei der Verkehrserziehung |
|
1.1.2 |
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Informationen
für Schulanfänger und Schulzweigwechsler als Fußgänger/Radfahrer und als Benutzer
des ÖPNV mit Hinweis auf besondere Gefahren im Straßenverkehr in der Freizeit
und auf dem Schulweg (einschließlich „Schulweg -Training") |
|
Praktische
Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum (zusammen mit
Bezirksbeamten/innen) |
2 BE je Klasse |
Zusammenarbeit
mit Lehrerinnen/Lehrern bei der Ver-kehrserziehung
sowie Aufklärung von Erziehungsberech-tigten über
altersspezifische Gefahren von Kindern im Straßenverkehr, insbesondere als
Mitfahrer in PKW, als Fußgänger und als Radfahrer |
4 BE je 3 Klassen |
Zielgruppe Sekundarstufe I (6-Jahres-Zyklus)
Informationen
für Schüler über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr, insbesondere als
Zweiradfahrer; Auswirkungen von Alkohol und Drogen sowie Aggressionen und
Imponiergehabe |
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|
|
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Zielgruppe Sekundarstufe II (3-Jahres-Zyklus)
Themenschwerpunkte:
Teilnahme am motorisierten
Straßenverkehr; verhaltensorientierte Fahranfängerinformationen in Zusammenarbeit
mit Schulen, Betrieben, Behörden, Vereinen usw.
|
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Zusammenhänge
zwischen Einstellungen, Verantwortungs-bewusstsein
und Fahrverhalten |
Zielgruppe „Junge Erwachsene“ -18 bis 24 Jahre-
Themenschwerpunkte:
Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr;
verhaltensorientierte Fahranfängerinformationen in Zusammenarbeit mit
Betrieben, Behörden, Vereinen usw.
|
siehe
Nr. 1.5 |
Zusammenhänge zwischen Einstellungen, Verantwortungs-bewusstsein und Fahrverhalten |
Zielgruppe Senioren
Themenschwerpunkte:
Information
über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit
Behörden, Vereinen usw.
Verkehrsaufklärung über
altersspezifische Unfallrisiken; vorbeugende Verhaltensempfehlungen, insbesondere als Radfahrer und als
PKW-Fahrer |
Zeitansatz siehe Nr. 1.5 |
Zeitansatz für die Beratung der Zielgruppen „Junge Erwachsene“ und Senioren
Für die Zielgruppen "Junge Erwachsene" und Senioren sind insgesamt 154 Beratungseinheiten (BE) à 45 Minuten vorgesehen. Bei einem zusätzlich gleichen Anteil für sogenannte administrative Aufwendungen (z.B. An-/Abfahrt, Vor-/Nachbereitung) macht dies insgesamt 15 % der zugrunde gelegten durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1.540 Stunden pro Verkehrssicherheitsberaterin/-berater aus.
Die
Polizeibehörden entscheiden selbst über die anteiligen Aufwendungen innerhalb
dieser Zielgruppen. Bei den Senioren ist die Hälfte des vorgesehenen
Beratungsansatzes durch den Bezirksdienst zu leisten (siehe Anlage 2, Nr. 1.4).
Standards für die Mitwirkung
der Bezirksbeamtinnen und Bezirksbeamten
bei der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung
der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
Zielgruppen Elementarbereich, Primarbereich, Sekundarstufe I
Themenschwerpunkte:
Durchführung
praktischer Übungen mit „Erst-Teilnehmern“ am Straßenverkehr in Zusammenarbeit
mit Erziehungsberechtigten und Kindergärten im Elementarbereich sowie
aufbauende, systematische Weiterführung in Schulen mit entsprechenden Übungen
als Fußgänger, als Radfahrer sowie als Benutzer des ÖPNV und Heranführung an
den motorisierten Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten
und Schulen
Zielgruppe Elementarbereich (3-Jahres-Zyklus)
Durchführung
praktischer Übungen mit "Erst-Teilnehmern" am Straßenverkehr,
einschließlich "Kindergartenweg-Training" |
2 BE*
je Gruppe |
Mitwirkung
bei der Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Gefahren
für Kinder im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW und als
Fußgänger |
2 BE je 3 Gruppen |
|
|
Durchführung
praktischer Übungen mit Schulanfängern und Schulzweigwechslern als Fußgänger
/Radfahrer und als Benutzer des ÖPNV
mit Hinweis auf besondere Gefahren im Straßenverkehr in der Freizeit
und auf dem Schulweg (einschließlich
"Schulweg -Training") |
2 BE je Klasse |
Praktische
Radfahrausbildung im öffentlichen Verkehrsraum (zusammen mit
Verkehrssicherheitsberaterinnen/-beratern) |
4 BE je Klasse |
Mitwirkung
bei der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen/ Lehrern bei der Verkehrserziehung
sowie Aufklärung von Erziehungsberechtigten über altersspezifische Gefahren
der Kinder im Straßenverkehr, insbesondere als Mitfahrer in PKW, als
Fußgänger und als Radfahrer |
2 BE je 3 Klassen |
Zielgruppe Sekundarstufe I (6-Jahres-Zyklus)
Mitwirkung
bei der Verkehrsaufklärung mit Hinweis auf altersspezifische Unfallgefahren
im Wohn- und Schulumfeld, insbesondere als Zweiradfahrer |
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Zielgruppe Senioren
Themenschwerpunkte:
Information
über altersspezifische Gefahren im Straßenverkehr in Zusammenarbeit mit Behörden,
Vereinen usw.
Verkehrsaufklärung über
altersspezifische Unfallrisiken im unmittelbaren Wohnumfeld, insbesondere als
Fußgänger, Radfahrer und Benutzer des ÖPNV |
Durch den Bezirksdienst ist die Hälfte
des für diese Zielgruppe insgesamt vorgesehenen Beratungskontingents zu
übernehmen. (siehe Anlage 1, Nr. 1.5) |
- MBl. NRW. 2002 S. 970