Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 10 vom 20.3.2003 Seite 245 bis 276

Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 16. November 2002
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Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 16. November 2002

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Änderung der Verwaltungsgebührenordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
vom 16. November 2002

Die Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 28. März 1981 (MBl. NRW. S. 1211), zuletzt geändert am 29.9.2001 (MBl. NRW. S. 1623), wird wie folgt geändert:

Artikel I

§ 1 wird wie folgt geändert:

„a) In Buchstabe B Nr. 1 wird der Betrag „130,- €“ durch den Betrag „175,- €“ ersetzt.

b) In Buchstabe B Nr. 2 wird der Betrag von „35,- €“ durch den Betrag „40,- €“ ersetzt.

c) In Buchstabe B Nr. 3 wird das Wort „und“ vor dem Wort „Wiederholungsprüfungen“ durch das Wort „oder“ und der Betrag „100,- €“ durch den Betrag „20,- €“ ersetzt.“

d) Ziffer C 1. erhält folgende Fassung:

„C 1.   die Beurteilung durch die „Ärztliche Stelle“ je Gerät

-                  nach der Röntgenverordnung

                                                                                                      = 200,- €

-                  nach der Strahlenschutzverordnung

            -      Strahlentherapie und PET-Geräte                                       = 2.000,- €

            -      Nuklearmedizin                                                                      = 500,- €“

e) Buchstabe H erhält folgende Fassung:

„H       die Bearbeitung von Anträgen zur Vergabe von Punkten im Rahmen der Zertifizierung der freiwilligen ärztlichen Fortbildung, der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und Kursen

                                                                                                      = 100,-

Artikel II

Diese Änderung tritt am 1.1.2003 in Kraft.

Genehmigt, mit Ausnahme von Artikel II.

Düsseldorf, den 10. Februar 2003

Ministerium für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie
des Landes Nordrhein-Westfalen
III B 3 - 0810.54.2 -

Im Auftrag

G o d r y

Die vorstehende Änderung der Verwaltungsgebührenordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im „Westfälischen Ärzteblatt“ bekannt gemacht.

Münster, den 21. Januar 2003

Der Präsident

Prof. Dr. med. Ingo    F l e n k e r

- MBl. NRW. 2003 S. 247