Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 13 vom 9.4.2003 Seite 325 bis 348
Dienstjubiläum der Beamtinnen und Beamten des Landes RdErl. d. Innenministeriums 17.03.2003 - 24-1.34.02-0/03 - |
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Dienstjubiläum der Beamtinnen und Beamten des Landes RdErl. d. Innenministeriums 17.03.2003 - 24-1.34.02-0/03 -
203031
Dienstjubiläum
der Beamtinnen und Beamten des Landes
RdErl. d. Innenministeriums 17.03.2003
- 24-1.34.02-0/03 -
Der RdErl. d.
Innenministeriums v. 9.3.1998 (SMBl. NRW. 203031) wird im Einvernehmen mit den
übrigen Ministerien wie folgt geändert:
Nummer 2 erhält
folgende Fassung:
„2. Für Beamtinnen und Beamte, die am 31. Dezember 1997 in einem Beamtenverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen gestanden haben, liegt eine Dienstzeitberechnung nach bisherigem Recht vor oder ist aus gegebenem Anlass erstellt worden. Hier bleibt es bei dem errechneten Tag des Dienstjubiläums, sofern nach dem 31. Dezember 1997 keine Änderungen im Dienstverhältnis (u.a. Beurlaubung) auftreten. Anderenfalls soll die Jubiläumszeit ab dem Zeitpunkt der Änderung in Anlehnung an die tarifrechtlichen Vorschriften berechnet werden.
Für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 31. Dezember 1997 in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten sind, ist die Jubiläumsdienstzeit in Anlehnung an die tarifrechtlichen Vorschriften zu berechnen.“
- MBl. NRW. 2003 S. 326