Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 1 vom 8.1.2004 Seite 1 bis 10
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
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an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
G r u ß w o r t
an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des öffentlichen Dienstes in
Nordrhein-Westfalen
zum Jahreswechsel 2003/2004
Nicht nur für
unser Land, unsere Städte und Gemeinden, auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des öffentlichen Dienstes ist ein schwieriges Jahr zu Ende gegangen. Die
Einbrüche bei den Steuereinnahmen haben ihre Spuren in den öffentlichen
Haushalten hinterlassen.
Mehr als 180
Städte, Gemeinden und Kreise können ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen und
führen deshalb ein Haushaltsicherungskonzept. Deutliche Einschnitte bei den
kommunalen Ausgaben sowie bei den Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger
sind die schmerzhafte, aber unausweichliche Konsequenz.
Deshalb ist es
um so wichtiger, die kommunalen Finanzen zu konsolidieren. Die Bundesregierung
hat hierfür 2002 die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingerichtet,
die im Mai 2003 ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Ich bin sicher, dass die
Ergebnisse der politischen Beratungen die finanzwirtschaftliche Basis und die
Entscheidungsspielräume der Städte und Gemeinden langfristig stärken werden.
Auch die
Landesregierung musste sich bei den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt
2004/2005 den finanzwirtschaftlichen Gegebenheiten stellen. Neben den
erforderlichen Einschnitten bei Sachmitteln und Investitionen mussten auch die
Personalausgaben, die allein 41% der Landesausgaben ausmachen, in die
Einsparmaßnahmen einbezogen werden.
Die Beamtinnen
und Beamten des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen müssen deshalb
Kürzungen beim Weihnachtsgeld hinnehmen. Auch bei den Versorgungsbezügen sind
merkliche Veränderungen zu verzeichnen. Im vor uns liegenden Jahr wird es mit
dem Wegfall des Urlaubsgeldes einen weiteren Einschnitt geben. Neben der
Anhebung der Wochenarbeitszeit kommt in einigen Bereichen noch die Verlängerung
der Lebensarbeitszeit hinzu. Diese Maßnahmen sind gewiss nicht populär, und
niemand beschließt sie leichten Herzens! Als Beitrag zur Konsolidierung der
äußerst angespannten öffentlichen Haushalte der Kommunen und des Landes sind
sie aber unvermeidlich.
Eine große
Herausforderung des vor uns liegenden Jahres – und sicher darüber hinaus –
bleibt die Reform des öffentlichen Dienstrechts. Der öffentliche Dienst muss so
ausgerichtet werden, dass er auch zukünftig seinen Aufgaben gerecht werden
kann. Die Landesregierung hat dazu 2001 die Regierungskommission „Zukunft des
öffentlichen Dienstes – öffentlicher Dienst der Zukunft“ eingesetzt. Der im
Januar 2003 vorgelegte Kommissionsbericht beschreibt sowohl den Weg zu einem
einheitlichen öffentlichen Dienst als auch Wege zu einer konsequenten
Binnenmodernisierung. Die Landesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten zur
Umsetzung der vielfältigen Vorschläge.
Ich habe mich über
das ganze Jahr in vielen Gesprächen immer wieder davon überzeugen können, dass
Sie ungeachtet der schwierigen Gesamtsituation mit Ihrer engagierten Arbeit
dazu beigetragen haben, den öffentlichen Dienst weiter zu modernisieren und die
Qualität der Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu
verbessern. Deshalb danke ich Ihnen für Ihren persönlichen Einsatz, den Sie im
vergangenen Jahr geleistet haben. Diesen Gedanken verbinde ich mit dem Wunsch,
auch zukünftig vertrauensvoll mit Ihnen zusammenarbeiten zu können.
Ihnen und Ihren
Angehörigen wünsche ich ein Jahr 2004 voller Gesundheit, persönlicher
Zufriedenheit und beruflichem Erfolg.
Dr. Fritz B e h r e n s
Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen