Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 14 vom 2.4.2004 Seite 353 bis 372
Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2003
Gebührenordnung
der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
vom 12. Dezember 2003
Auf
Grund § 23 Heilberufsgesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17. Dezember 2002 (GV. NRW. S. 641), hat die Kammerversammlung
der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in ihrer Sitzung am 12.
Dezember 2003 folgende Gebührenordnung beschlossen:
Grundsatz
Die
Gebührenordnung dient darüber hinaus der Sicherstellung, dass bei veranlassten
Sonderleistungen und Amtshandlungen nur die personifizierten Veranlasser mit
Kosten belastet werden.
Gebührenpflichtige Handlungen
Die
Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
Für
die Kostenerhebung gelten die Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen entsprechend.
Gebührenhöhe
Bei
gebührenpflichtigen Leistungen kann die Psychotherapeutenkammer NRW entstehende
zusätzliche Auslagen vom Gebührenschuldner erheben.
Gebührenschuldner
Fälligkeit
Die
Zahlung ist Voraussetzung für die Bearbeitung.
Ein
Widerspruch gegen die Gebühr hat keine aufschiebende Wirkung.
Gebühren
werden nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen beigetrieben.
Entrichtung
a)
bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln an die Kasse der
Psychotherapeutenkammer NRW der Tag des Eingangs,
b)
bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Psychotherapeutenkammer NRW
oder bei Einzahlung mit Zahlkarte oder Postanweisung der Tag, an dem der Betrag
der Kasse gutgeschrieben wird,
c)
bei Übersendung eines Verrechnungsschecks der Tag der Gutschrift bei der Bank.
Rückzahlung
Bei
Anträgen oder Anzeigen besteht kein Rückzahlungsanspruch, nachdem die
Bearbeitung begonnen hat.
Ermäßigung/Erlass
In-Kraft-Treten
Monika K o n i t z e r
für
Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
des Landes
Nordrhein-Westfalen
III 7 –
0810.104.2 -
Im Auftrag
G o d r y
Anlage