Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 24 vom 29.6.2004 Seite 593 bis 608
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Evangelische Kirchenmusik an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf vom 29. April 2004 |
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Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Evangelische Kirchenmusik an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf vom 29. April 2004
22308
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang
Evangelische Kirchenmusik an der
Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf
vom 29. April 2004
Artikel I
„Zum Aufbaustudiengang Evangelische Kirchenmusik mit dem
Ziel der künstlerischen Abschlussprüfung kann nur zugelassen werden, wer ein
abgeschlossenes Diplom- oder gleichwertiges Studium im Studiengang Evangelische
Kirchenmusik nachweist und die Prüfung zur Feststellung der künstlerischen
Eignung vor einer gesonderten Prüfungskommission an der
Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf bestanden hat. Das Nähere regelt die
Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für den Aufbaustudiengang
Evangelische Kirchenmusik an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf.“
Artikel II
der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf
In Vertretung