Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2004 Nr. 29 vom 17.8.2004 Seite 725 bis 748
Jahresabschlüsse 2002 der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 20.7.2004 (AZ 65 78 04 / 2002)
Jahresabschlüsse 2002 der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 20.7.2004 (AZ 65 78 04 / 2002)
Jahresabschlüsse
2002 der
Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute
Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 20.7.2004
(AZ65 78 04 / 2002)
Die Jahresabschlüsse
der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
per 31.12.2002 sind durch die zuständige Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) mit nachfolgendem Ergebnis geprüft worden.
Die Jahresabschlüsse können während
der Dienststunden beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster,
Warendorfer Straße 25-27, Zimmer 15, und bei den Verwaltungen der Westfälischen
Kliniken, Zentren und Institute des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
eingesehen werden.
Überdrucke sind gegen
Kostenerstattung direkt beim Landschaftsverband anzufordern.
Westfälisches
Zentrum Bochum
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH (Münster)
hat am 7.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie und Psychotherapie
Bochum für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG
NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher
auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die
wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die
zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG
NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die
gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der
über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten
Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische Klinik
Dortmund
Abschließender
Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat am 2.7.2003
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälisches Zentrum für
Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Dortmund nach KHG unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das
Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der
Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und
die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über
die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel
des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Krankenhausträgergesellschaft. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie
über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden
und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34
KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der
zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat
keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie,
Psychosomatik und Neurologie Gütersloh
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 2.6.2003 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik für
Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie, Gütersloh, nach KHG
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für
das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde
der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die
zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach
§ 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des
Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den
Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob
die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach §
34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der
zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat
keine Einwendungen ergeben.“
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat am 10.7.2003
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Hans-Prinzhorn-Klinik –
Westfälische Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hemer - nach KHG unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für das
Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der
Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die
zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des
Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie
über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob
die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach §
34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der
zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat
keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälisches
Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie Herten
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am
10.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002
geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung
erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des
Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende,
sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und
auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach §
32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die
gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand
abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der
über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten
Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie Lengerich
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Greiffenhagen GmbH hat am 2.7.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des KrankenhausesWestfälische Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie
Lengerich nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Krankenhauses für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch §
34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher
insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen
Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung
der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der
über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten
Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über
den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der
zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat
keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische
Klinik Lippstadt
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH (Münster) hat am
30.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Lippstadt, Lippstadt nach dem KHG und der GemKHBVO unter
Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2002 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten
Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der
Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckte sich daher auch
insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die
wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Klinik durch
die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweitertenPrüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die
Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit
hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich
aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23
GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von bewusstenStichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik
und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische
Klinik Marsberg
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Evangelische Treuhand GmbH (Münster) hat am 22.5.2003 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie Marsberg, Marsberg nach dem KHG und der GemKHBVO unter
Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2002 undden entsprechend § 21
GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft.Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde
der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht
sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschenGrundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden
und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34
KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von bewusstenStichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik
und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische
Klinik Münster
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat am 2.7.2003
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie Münster nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002
geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die
Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens,
die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die
zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG
NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die
gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung,
den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Krankenhauses und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der
zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat
keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälisches
Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie Paderborn
Abschließender
Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am
30.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht
des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch
§ 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich
daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die
wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die
zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG
NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die
gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des
Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand
abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der
über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten
Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Warstein
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 18.7.2003 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie Warstein nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Krankenhauses für das Wirtschaftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002
geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die
Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens,
die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die
zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG
NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die
gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den
Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses
und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der
zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat
keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in der Haard
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG(Düsseldorf) hat am 2.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in der Haard, Marl-Sinsen, unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der
Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und
die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie
über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Krankenhauses.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der
zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische
Kinder- und JugendKlinik Marsberg
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG(Düsseldorf) hat am 30.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und Psychotherapie - St.-Johannes-Stift Marsberg, Marsberg
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lageberichtfür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt.
Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit
der Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und
die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie den ergänzenden Regelungen in
der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des
Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über den
Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Krankenhauses.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälisches
Institut Hamm
Abschließender
Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera AG (Düsseldorf) hat nach dem Ergebnis
der Prüfung am 20.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Westfälischen Instituts für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und Psychotherapie und Heilpädagogik, Hamm, unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002
geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung
erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der
Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die
zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Instituts. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über den
Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob
die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach §
34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Instituts sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Instituts. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Instituts und stellt die künftige Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälische
Klinik Schloß Haldem
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH (Münster) hat am
10.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik Schloss Haldem -
Maßregelvollzugseinrichtung zur Behandlung und Rehabilitation Suchtkranker -,
Stemwede, nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 und den entsprechend § 21
GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 23 GemKHBVO
wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckte sich daher auch
insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die
wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Mittel des Maßregelvollzugs analog § 25 KHG NRW
durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung des
Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand
abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so
geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik
und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der
zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen
Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälisches
Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Abschließender
Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum31.12.2002 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische
Treuhand GmbH (Münster) hat am 30.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Westfälischen Zentrums für Forensische
Psychiatrie Lippstadt, Lippstadt, nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der
Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 und den
gemäß § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft.
Durch § 23 GemKHBVO
wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere
die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse
und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die
Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter . Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob
die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach §
23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Zentrums sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zentrums. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Zentrums und stellt die
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälisches
Therapiezentrum Marsberg "Bilstein"
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH in Münster hat am
22.5.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Westfälischen Therapiezentrums Marsberg
„Bilstein“, - Maßregelvollzugseinrichtung zur Behandlung und Rehabilitation
Suchtkranker -, Marsberg, nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 und den entsprechend
§ 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 23
GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher
insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen
Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche
Verwendung der Mittel des Maßregelvollzugs durch die gesetzlichen Vertreter.
Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Therapiezentrums. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht
sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob
die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach §
23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Therapiezentrums sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Therapiezentrums. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung
von der Lage des Therapiezentrums und stellt die Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälisches
Pflege- und Förderzentrum Lippstadt-Benninghausen
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat nach dem
Ergebnis der Prüfung am 30.6.2003 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002
geprüft. Durch die Satzung und § 53 HGrG wurde der Prüfungsgegenstand
erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der PBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 53 HGrG unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des
Prüfungsgegenstandes nach § 53 HGrG ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Pflege- und
Fördereinrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Pflege- und Fördereinrichtung.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der
Pflege- und Fördereinrichtung und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälisches
Pflegezentrum und Westfälischer Wohnverbund Marsberg
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Evangelische Treuhand GmbH (Münster) hat am 22.5.2003
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Westfälischen Pflege- und Förderzentrums
Marsberg, Marsberg unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2002 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie 25
EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der
Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckte sich daher auch
insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die
wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und in Anlehnung an die
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Zentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so
geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden
und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO
ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von bewussten Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zentrums. Der
Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Zentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
Westfälisches
Pflege- und Förderzentrum Warstein
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 30.7.2003 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Westfälischen Pflege- und Förderzentrums Warstein, Einrichtung
im Sondervermögen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, für das
Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGBunter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach
ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen
Pflege- und Förderzentrums Warstein. Der Lagebericht gibt insgesamt eine
zutreffende Vorstellung von der Lage des Westfälischen Pflege- und
Förderzentrums und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse hat
keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K o w a l e w s k i
Hans
Peter Kitzig Institut Gütersloh
Abschließender Vermerk der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit
der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH (Bielefeld) hat am 2.6.2003
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss des Hans Peter Kitzig Institutes, Gütersloh, analog
KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Instituts für
das Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2002 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der
Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Institutes. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung,
den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob
die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach §
34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Institutes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Institutes. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Institutes und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen Verhältnisse hat
keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
K n u t h
- MBl. NRW.
2004 S. 736
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