Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 34 vom 13.9.2004 Seite 829 bis 844
Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 26.8.2004 - I B 2 - 170 - 1/70 |
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zugehörige Anlagen : |
Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 26.8.2004 - I B 2 - 170 - 1/70
20023
Ehrung bei Ehe- und
Altersjubiläen
RdErl. d.
Ministerpräsidenten v. 26.8.2004
- I B 2 - 170 - 1/70
Mein
RdErl. vom 30.11.1982 (SMBl. NW. 20023) wird wie folgt geändert:
Nr.
3 erhält folgende neue Fassung:
Nr.
3.11 Satz 3
„Die
Jubiläen zu Nr. 2.1 müssen dem Bundesverwaltungsamt vier bis sechs
Wochen vor dem Jubiläumsdatum vorliegen.“
Nr.
3.12 e
„Die
Antragsformulare sind mit allen vorgesehenen Angaben zu den Jubilaren
vollständig und gut lesbar (möglichst mit PC und nicht per Hand) auszufüllen.“
Nr.
3.13 Satz 1 und Satz 2
„Der
Staatskanzlei sind die Berichte für die Ehrungen zu Nr. 1.3 nur unter
Verwendung des Antragsformulars der Anlage 1 vorzulegen. Dem Bundesverwaltungsamt
sind die Berichte für die Ehrungen zu Nr. 2.1 nur unter Verwendung des seit
dem 1.7.2003 gültigen Antragsformulars Anlage 2 vorzulegen.“
Nr.
3.2
„Verstirbt eine Jubilarin/ein Jubilar in der Zeit zwischen der Antragstellung und dem Jubiläum, ist umgehend - fernmündlich oder per Fax oder E-Mail an Ehrungsaufgaben@bva.bund.de - zu Nr. 1.2 den Bezirksregierungen und zu Nr. 1.3 der Staatskanzlei und zu Nr. 2.1 dem Bundesverwaltungsamt zu berichten.“
- MBl. NRW. 2004 S. 833