Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 38 vom 29.10.2004 Seite 935 bis 948
Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik an der Folkwang Hochschule vom 30. Juli 2004 |
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Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik an der Folkwang Hochschule vom 30. Juli 2004
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Zweite
Satzung
zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Zusatzstudiengang Kammermusik
an der Folkwang Hochschule
vom 30. Juli 2004
Aufgrund des § 2 Abs. 4
und des § 41 des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen
(KunstHG) vom 20. Oktober 1987 (GV. NW. S. 366), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 772), hat die Folkwang Hochschule die
folgende Satzung erlassen:
Artikel
I
Die
Prüfungsordnung für den Zusatzstudiengang Kammermusik an der Folkwang
Hochschule vom 30. Juli 1998 (ABl. NRW. II S. 928), geändert durch Satzung vom
29. Juni 2000 (ABl. NRW. II S. 358) wird wie folgt geändert:
1
§ 1 Abs.
3 erhält folgende Fassung:
„(3)
Das Studium ist entweder in einem festen Ensemble oder als einzelne
Instrumentalistin oder einzelner Instrumentalist in wechselnden Besetzungen möglich.“
2
§ 3 erhält
folgende Fassung:
„Die
Studiendauer bis zum Kammermusikexamen beträgt vier Semester. Der Studienumfang
beträgt je Semester vier Semesterwochenstunden.“
3
§ 6 wird
ersatzlos gestrichen. Die bisherigen §§
7 bis 13 werden zu §§ 6 bis 12.
4
Der
neue § 6 (bisher § 7) erhält
folgende Fassung:
„Das
Kammermusikexamen besteht aus einem öffentlichen Kammermusikkonzert im Rahmen
der Veranstaltungen der Folkwang Hochschule. Die Dauer des Konzertes sollte 120
Minuten nicht überschreiten.“
Artikel
II
Diese
Satzung tritt mit Wirkung vom 1. April 2004 in Kraft. Sie wird im
Ministerialblatt NRW veröffentlicht.
Ausgefertigt
aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats 1 vom 28.1.2004 und des Senats der
Folkwang Hochschule vom 5.5.2004 sowie der Genehmigung des Ministeriums für
Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.7.2004 –
323-7.04.02.05.01/081 –.
Essen,
den 30. Juli 2004
Der Rektor der Folkwang
Hochschule
Prof. Dr. Martin P f e f f e r
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MBl. NRW. 2004 S. 944