Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 4 vom 23.1.2004 Seite 81 bis 110
Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8829 (VNr. 6/03), d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – IV 5 – 46-63 u.d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport – IIA-4-850.1 v. 4.11.2003 |
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Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8829 (VNr. 6/03), d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – IV 5 – 46-63 u.d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport – IIA-4-850.1 v. 4.11.2003
7129
Messung, Beurteilung und Verminderung
von Erschütterungsimmissionen
Gem. RdErl. d.
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8829 (VNr. 6/03),
d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung – IV 5 – 46-63
u.d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport – IIA-4-850.1
v. 4.11.2003
Der
Gem.RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und
Verkehr u.d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom
31.7.2000 (SMBl. NRW. 7129) wird wie folgt geändert:
In
Nr. 2.2 erhalten die beiden letzten Absätze folgende Fassung:
„Hinweise zur Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf Menschen liefert
auch die VDI-Richtlinie:
VDI 2057 „Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen“
Blatt 1 „Ganzkörper-Schwingungen“ (September 2002).
In
ihrem Abschnitt 1.1 - Grundlagen, Allgemeines - wird aber ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass unter bestimmten Arbeits- und Umweltbedingungen gleiche
Schwingungsbelastungen verschiedene Wirkungen haben können. In diesem
Zusammenhang wird angemerkt, dass für bestimmte Situationen gesonderte Normen
entwickelt worden sind, wie z.B. für Schwingungseinwirkungen in Wohngebäuden
(DIN 4150-2 und ISO 2631-2), Schwingungen auf Schiffen (DIN ISO 6954) oder auf
Schienenfahrzeugen (ISO 10056).
Ferner
heißt es im Abschnitt 6.2 - Beurteilung, Schwingungswahrnehmung und
Wohlbefinden:
„Das Kriterium „Wohlbefinden“ bei Schwingungsbelastung ist nach der jeweils
vorliegenden Situation zu beurteilen. So wird z.B. von einem Fahrer einer
mobilen Arbeitsmaschine eine höhere frequenzbewertete Beschleunigung aw(t)
als „Wohlbefinden“ eingestuft als bei einer Fahrt in einem Personenkraftwagen
oder beim Aufenthalt in Gebäuden. Bei der Beurteilung von
Ganzkörper-Schwingungen in Gebäuden sind DIN 4150-2 und ISO 2631-2 zu
beachten.“
Damit
ist in der VDI Richtlinie hinreichend klargestellt, dass sich ihr
Anwendungsbereich nicht auf die Beurteilung von Erschütterungen in Wohngebäuden
nach dem Kriterium der erheblichen Belästigung im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes bezieht.“
- MBl.
NRW. 2004 S. 97