Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 43 vom 30.11.2004 Seite 1081 bis 1104
Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3 |
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zugehörige Anlagen : |
Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004 - B 2713 -1.1.4 - IV A 3
203206
Rahmenvertrag
über die Versicherungen
der Halter privater Kraftfahrzeuge und
der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen
RdErl. d. Finanzministeriums v. 12.11.2004 -
B 2713 -1.1.4 - IV A 3
Mein
RdErl. v. 3.11.2003 (MBl. NRW. S. 1460/SMBl. NRW. 203206) wird wie folgt
geändert:
1
Nummer 1 erhält folgende Fassung:
„1
Vorbemerkung
Der
Rahmenvertrag über die Versicherungen der Halter privater Kraftfahrzeuge und
der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen vom 10.10.2000 ist von allen Versicherern
zum 31.12.2003 gekündigt worden. Neu abgeschlossen wurde jeweils ein
Rahmenvertrag mit der Provinzial Rheinland und der Westfälischen Provinzial;
gleichzeitig wurden die Beiträge unter Berücksichtigung des Schadenverlaufs
angehoben. Mit Vertrag vom 11.11.2004 sind die im Rahmenvertrag mit der
Provinzial Rheinland vereinbarten Beiträge wegen des schlechten
Schadensverlaufs um 10 % erhöht worden; die neuen Beiträge gelten nunmehr für
eine Laufzeit von 2 Jahren. Auf Grund der Beitragserhöhung besteht ein
Sonderkündigungsrechts nach § 11 des Versicherungsvertrages.
Im Einzelnen weise ich auf Folgendes hin:“
2
In Nummer 6 erhält der bisherige Text die Nummer 6.1; folgende Nummer 6.2 wird
angefügt:
„6.2
Die mit der Provinzial Rheinland AG vereinbarten Beiträge gelten für die Zeit
vom 01.01.2005 bis 01.01.2007.“
3
Die Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage 1 ersetzt.