Jahresrechnung 2003 Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 17.10.2005
II.
Jahresrechnung
2003
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 17.10.2005
Die
Landschaftsversammlung hat am 7.9.2005 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses
über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 wird zur Kenntnis genommen.
Die Jahresrechnung 2003 schließt wie folgt ab:
Soll-Einnahmen
insgesamt2.929.258.925,85€
Soll-Ausgabeninsgesamt2.966.726.252,41€
Ergebnis:
Soll-Fehlbetrag37.467.326,56€
2.Gemäß
§ 7 Abs. 1 Buchstabe e) und § 23 Abs. 2 LVerbO in
Verbindung mit § 94 GO NRW wird für die Jahresrechnung 2003 Entlastung
erteilt.“
Der vorstehende Beschluss wird
hiermit gemäß § 94 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in Verbindung mit §23 Abs. 2 der
Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 14 der
Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnung 2003 mit
Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme montags bis freitags in der Zeit
von 15.12.2005 bis 23.12.2005, jeweils von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr im
Landeshaus Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer F 220,
öffentlich aus.
Köln, den 17. Oktober
2005
Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland
M o l s b e r g e r
- MBl. NRW.
2005 S. 1372
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