Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 19 vom 24.7.2009 Seite 399 bis 430

 

Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Umwelttechnischen Berufen sowie den Ausbildungsberufen Wasserbauer / Wasserbauerin und Fachkraft für Wasserwirtschaft (PO UTW)

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Änderung der Prüfungsordnung
für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Umwelttechnischen Berufen
sowie den Ausbildungsberufen Wasserbauer / Wasserbauerin und
Fachkraft für Wasserwirtschaft (PO UTW)

 

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

Vom 1. Juli 2009

 

Die Änderung der Prüfungsordnung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25. Juni 2009 wird hiermit bekannt gegeben.

 

Änderung der Prüfungsordnung
für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Umwelttechnischen Berufen
sowie den Ausbildungsberufen Wasserbauer / Wasserbauerin und
Fachkraft für Wasserwirtschaft (PO UTW)

Vom 25. Juni 2009

 

Aufgrund des § 47 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), und der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) vom 5. September 2006 (GV. NRW. S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. November 2007 (GV. NRW. S. 588), erlässt die Bezirksregierung als zuständige Stelle nach § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 79 Abs. 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) auf Beschluss des Berufsbildungsausschusses mit Genehmigung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Änderung der Prüfungsordnung:

 

Artikel 1

 

Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Umwelttechnischen Berufen sowie den Ausbildungsberufen Wasserbauer / Wasserbauerin und Fachkraft für Wasserwirtschaft (PO UTW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 2009 (GV. NRW. S. 21) wird wie folgt geändert:

 

In § 31 Satz 4 wird die Angabe „2009“ durch die Angabe „2010“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Diese Änderung der Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 25. Juni 2009

 

 

Der Regierungspräsident
Düsseldorf

Jürgen  B ü s s o w

 

GV. NRW. 2009 S. 425